Rahmenbedingungen & Honorar

Erstgespräch

Zu den Rahmenbedingungen & Honorar gehört das Erstgespräch als ein wesentlicher Bestandteil der Therapie und ermöglicht:

 

    • Abklärung Ihrer Anliegen und Motive
    • Erwartungen und Bedürfnisse, Wunschziel
    • Orientierung für Sie
    • Erleben meiner Arbeitsweise
    • Informationen zu Honorar und Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit
  •  

den nächsten Schritt gemeinsam zu vereinbaren. 

 

Das Erstgespräch, als wichtiger Bestandteil der Therapie dauert mehrere Termine á 45 Minuten und ist kostenpflichtig.

Die Kosten für diese Erstgespräche erfahren sie im ersten Kontakt.

 

Gerne können Sie zur Orientierung und zum Besprechen der Rahmenbedingungen ein kostenfreies zwanzig minütiges (persönlich oder telefonisch) Informationsgespräch in Anspruch nehmen, Termine finden Sie unter Termin vereinbaren.

 

Bei sehr hohem und akutem Leidensdruck ist es sinnvoll gleich mit einer Therapieeinheit zu starten.

Einen Termin können sie im  Terminkalender finden und anfragen oder sie schreiben ein Mail.

In der Regel finden Sitzungen ein bis zweimal wöchentlich statt.

Termin(e) sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich!

 

Honorar

Das Honorar für eine Einzel Sitzung á 45 Minuten beträgt € 120,-.

Am Ende eines jeden Kalendermonats erhalten Sie eine Honorarnote für die in diesem Zeitraum angefallenen Sitzungen.

Nur bei abgeschlossenen Therapien erhalten sie umgehend ihre Honorarnote.

In besonderen Fällen kann ein temporärer Sozialtarif vereinbart werden. (begrenzte Plätze)

 

Eine volle Übernahme der Therapiekosten durch ihre Krankenkasse ist bei mir nicht möglich.

Die Vermittlung dieser voll finanzierten Kassenplätze ist von zwei Vereinen in Wien organisiert: VAP Verein für ambulante Psychotherapie und Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen.

Bei Genehmigung erstatten die Kassen einen Teil des bezahlten Honorars zurück, seit 01. Januar 2023 leistet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Zuschuss von € 31,50 und die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) in der Höhe von € 45,- pro Einzelsitzung, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bis zu € 42,40 pro Sitzung. 

Für die Genehmigung eines Kostenzuschusses muss ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges Leiden“ laut ICD-10 vorliegen.

 

Absage und Verspätung

Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.

Wird gar nicht oder zu knapp abgesagt, ist das vereinbarte volle Honorar zu bezahlen. 

Im Falle einer Verspätung kann keine Verlängerung der Einheit gewährt werden.

 

Nach dem Psychotherapiegesetz § 15 bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet.